Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung ist für die Berufe der Geoinformationstechnologie die zuständige Stelle nach BBiG.
Für die gewerblichen Ausbildungsbetriebe sind die örtliche Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zuständige Stelle nach BBiG.
Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Geomatiker/-in und Vermessungstechniker/-in
Aufgaben der zuständigen Stelle
- Einrichten und Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse
- Eintragen, Ändern und Löschen der Berufsausbildungsverträge
- Genehmigung von Anträgen über Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
- Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte
- Überwachung der Eignung von Ausbildenden
- Errichtung von Prüfungsausschüssen
- Zulassung zur Abschlussprüfung
- Ausfertigung der Abschlusszeugnisse
- Erlassen einer Prüfungsordnung
- Errichtung eines Berufsbildungsausschusses
- Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse und des Berufsbildungsausschusses
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